Frau A.* leidet an schweren Schlafstörungen und landet in einer psychiatrischen Klinik. Dort attestiert ihr eine Psychiaterin eine «bipolare Störung» – was bedeutet, dass sie manisch-depressiv sei. Frau A. hat aber nie Probleme mit Stimmungsschwankungen gehabt. Doch die Psychiaterin interpretiert ihren Widerstand gegen die Diagnose als «Geltungssucht», die Teil ihrer «Krankheit» sei. Herr B. ist bei einer Psychiaterin in ambulanter Behandlung wegen Depression. Sie schickt ihn für eine Gesprächstherapie zu einem Psychologen, der angeblich hochqualifiziert ist. Herr B. kommt mit dessen Methoden aber gar nicht zurecht und zweifelt sehr am Nutzen der Gespräche. Als die Psych ...
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