Die Knabenbeschneidung war das mediale Top-Thema dieses Sommers. Landauf, landab wurde darüber gestritten, ob die Entfernung der Vorhaut das Selbstbestimmungsrecht verletze und einen unzulässigen Eingriff in die körperliche Integrität von Kindern darstelle. Dabei wurde übersehen, dass gleichzeitig eine Gesetzesrevision im Gange ist, bei der sich die Frage nach moralischer Rechtmässigkeit und körperlicher Integrität viel gewichtiger stellt als beim eher geringfügigen Eingriff der Beschneidung. Mit der Revision des Transplantationsgesetzes will der Bundesrat die Voraussetzungen lockern, die bei der Spende von lebenswichtigen Organen wie Leber, Lungen oder Nieren gelten.
Die Geset ...
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