So wenig die Justiz über die Arbeit von Historikern zu urteilen hat (und ihnen womöglich noch den Prozess zu machen hat), sollten sich Historiker als Geschichtsrichter aufspielen. Wissenschaftliche Ergebnisse dürfen nicht für juristische Zwecke herhalten. Das gilt auch für die aufgearbeiteten Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika 1948–1994.
Geht es um historischen Ablasshandel, ist der Basler Historiker und Antirassismus-Mufti Georg Kreis nicht weit: Von ihm stammt der Schlussbericht des vom Bund finanzierten Nationalfondsprojekts. Dieses dient nun als Grundlage einer Wiedergutmachungsforderung. 18 Organisationen und 268 Unterzeichner (ausser Trudi Gerster und Viktor Giacobb ...
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