Manchmal ist es hilfreich, ganz einfach das Gesetz zu lesen. Bei der Lektüre der im letzten März von den eidgenössischen Räten beschlossenen Umsetzung der Ausschaffungsvorlage stellt man mit Verwunderung fest: Das Parlament geht in einigen Punkten viel weiter, als es die Umsetzungsinitiative der SVP verlangt. Neben Kapitalverbrechen und Sozialmissbrauch erwähnt seine Vorlage ein ganzes Sammelsurium an Delikten, an die bei Annahme der Initiative kaum jemand dachte. So soll etwa des Landes verwiesen werden, wer wegen «Verstümmelung weiblicher Genitalien», «Gefährdung durch Kernenergie, Radioaktivität und ionisierende Strahlung», «Zwangsheirat oder erzwungener eingetragener Partn ...
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