Zum Beispiel Beat Börlin. Börlin, Psychiater aus dem Kanton Aargau, begutachtete 1992 den mutmasslichen Vergewaltiger Alex Q. Der hatte nach Alkoholkonsum Prostituierte zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Der 25-jährige Mann, der laut Gerichtsgutachten «nicht als aggressive, gewalttätige Persönlichkeit», sondern als «feinfühlig, eher subdepressiv» galt, bedrohte die Frauen mit einem Schweizer Militärsackmesser. Vom Gericht hatte Gutachter Börlin unter anderem den Auftrag abzuklären, ob Alex Q. die Chance erhalten soll, eine Therapie zu machen. Falls die Therapie erfolgreich wäre, müsste er nicht ins Gefängnis. Doch Börlin nahm in seinem Gutachten nicht klar Stellung zu dieser ...
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