Es ist unbestritten, dass 49,7 Prozent aller Stimmenden – bzw. 50,3 Prozent derjenigen, die einen gültigen Abstimmungszettel in die Urne gelegt haben – sowie siebzehn Kantone die Masseneinwanderungsinitiative (MEI) am 9. Februar 2014 angenommen haben.
Es ist ebenfalls unbestritten, dass das Parlament den entsprechenden Verfassungsartikel nicht umgesetzt hat. Keine der drei Hauptforderungen der MEI – jährliche Höchstzahlen, Kontingente sowie Vorrang für Schweizerinnen und Schweizer auf dem Arbeitsmarkt – wird im Gesetz erwähnt.
Es ist zwar nicht unüblich, dass der Gesetzgeber einen via Volksinitiative angenommenen Verfassungsartikel nicht tel quel umsetzen ...
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