«Richter sind Menschen, und Menschen können sich irren», erklärte letzte Woche Jean-François Meylan, Präsident des Waadtländer Kantonsgerichtes. «Im Rückblick» sei die durch sein Gericht veranlasste vorzeitige Haftentlassung des einschlägig vorbestraften und rückfällig gewordenen Mörders Claude Dubois wohl «unangemessen» gewesen. Meylans Einschätzung ist so wahr wie banal. Im Nachhinein ist man immer klüger.
Doch Meylan weicht damit den Fragen aus, um die sich letztlich alles dreht: Haben wir es hier mit vermeidbaren Kunstfehlern zu tun – oder mit einem Restrisiko, das in einer freiheitlichen Gesellschaft in Kauf zu nehmen ist? Ist es überhaupt möglich, einen gefäh ...
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