1. Januar 2012: Freudentag für die Schweizer Politiker. Das revidierte Steuergesetz tritt in Kraft. Es ermöglicht, Parteispenden von bis zu 10 000 Franken von den Steuern abzuziehen. Dieser Steuerabzug steht allen offen. Niemand aber profitiert davon so stark wie Bundesräte, Bundesrichter, Spitzenbeamte und die 246 National- und Ständeräte, welche die Revision beschlossen haben. Als Parteispende zählen nämlich auch die Mandatsbeiträge, die alle Parteien von ihren Vertretern einfordern. Die SP-Bundesräte Alain Berset und Simonetta Sommaruga etwa müssen ihrer Partei pro Jahr rund 20 000 Franken abliefern – nun sparen sie allein bei der direkten Bundessteuer 1300 Franken. ...
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