Will man der Pressemeldung des Bundesamtes für Justiz (BJ) Glauben schenken, hätte die Schweiz soeben einen «erfolgreichen Abschluss» (so der Titel) in einem delikaten Rechtshilfegeschäft mit Japan gemacht. Die Schweiz werde in diesen Tagen, so ist in der Meldung zu lesen, die Hälfte von rund 60 Millionen Franken* nach Japan überweisen, welche die Zürcher Staatsanwaltschaft im Jahr 2003 konfisziert hatte. Das Geld sei von der kriminellen Organisation «Goryôkai» mit Kreditwucher erwirtschaftet worden und solle nun zur Entschädigung der Opfer aufgewendet werden. Im Gegenzug sei vereinbart worden, dass Deliktsgelder, die künftig eingezogen werden, zwischen Japan und der Schweiz hä ...
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