Anhänger einer Zwangsumverteilung von Flüchtlingen in der EU feiern das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 4. September, laut dem ein entsprechender Beschluss des Rates der EU-Innenminister im Herbst 2015 rechtens war. Die Minister hatten mit qualifizierter Mehrheit und gegen den Widerstand der mitteleuropäischen Mitglieder entschieden, dass 120 000 Flüchtlinge von Griechenland und Italien auf andere Länder umverteilt werden sollten. Die Slowakei und Ungarn hatten dagegen geklagt, unterlagen damit aber vor dem Gericht.
Nun stellen die Mitteleuropäer – nicht nur Ungarn und Slowaken – die EU-Justiz als Ganzes in Frage. Zuvor war die Rechtspraxis der europäisch ...
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