Weltwoche: Der Bundesrat will im neuen Tierschutzgesetz das Schächtverbot lockern. Was sagen Sie dazu?
Thomas Fleiner: Das Schächtverbot im Tierschutzgesetz verstösst gegen die Religionsfreiheit der Bundesverfassung. Jedes Gesetz muss der Verfassung entsprechen. Ein Gesetz, das das Schächten verbietet, hat für mich klar eine antisemitische Richtung. Nicht nur Juden, auch Muslime werden damit gehindert, ihre Speisegesetze umzusetzen. Die Religionsfreiheit unterliegt heute dem Tierschutz. Die Frage ist, welches der beiden Interessen mehr wiegt.
Wer bestimmt das?
Der Gesetzgeber kann ein Freiheitsrecht - und ein solches ist das Recht auf Religionsfreiheit - einschränken, wenn ein anderes ...
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