Wir haben es im vorliegenden Fall nicht mit einem Freispruch «in dubio» zu tun, also nicht mit einem plausiblen Verdacht, der sich vor Gericht nicht rechtsgenügend beweisen liess. Das kürzlich ergangene Urteil des Bundesgerichtes im Fall von Roger Bobillier führt vielmehr zum klaren Schluss: Der Stadtpolizist aus Schlieren ZH ist den plumpen Falschanschuldigungen eines geistig angeschlagenen, notorischen Lügners zum Opfer gefallen. Und es erscheint im Rückblick unbegreiflich, dass die Justiz fast fünf Jahre brauchte, um dies zu erkennen – ja dass überhaupt je Anklage erhoben wurde aufgrund einer grotesken Schauergeschichte, die sich weder durch Zeugen noch Sachbeweise stü ...
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