Immer wenn die Schweizer Zeitungsverleger nicht weiterwissen, verfassen sie ein wütendes Communiqué. Das neuste Communiqué richtete sich gegen die SRG. Die Verleger verlangten «mit Vehemenz», dass die SRG auf ihren Online-Seiten keine Werbung schalten dürfe.
Aus der Verlegerecke ertönte wieder einmal der Schrei der gemarterten Seelen. Es ist ein guter Anlass, die drollige Geschichte der Zeitungsverleger in den elektronischen Medien zu erzählen. Es ist die Geschichte fataler Fehlurteile.1958, kurz nach dem TV-Start, unterzeichneten die Zeitungsverleger und das Schweizer Fernsehen einen Vertrag. Die Verleger zahlten pro Jahr zwei Millionen Franken ans TV, dafür verzichtete das Fernse ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.