Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat einer Initiative zugestimmt, die häusliche Gewalt zu einem Offizialdelikt machen will. Das heisst, wenn ein Mann zum Beispiel seine Frau schlägt oder vergewaltigt, müssen die Behörden auf jeden Fall einschreiten und ein Verfahren einleiten. Selbst wenn das Opfer keine Anzeige erstattet. Zwar kann es das Verfahren stoppen, doch nur, wenn es um Körperverletzung oder Drohung geht; sexuelle Nötigung und Vergewaltigung dagegen sind immer strafbar.
Warum will das Parlament das Gesetz jetzt verschärfen, was hat sich verändert?Probleme innerhalb der Familie sind in den vergangenen Jahren immer stärker zu einem Thema in der Öffentlichke ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.