Ein knappes Vierteljahrhundert ist’s her, seit Harald Naegeli, der Sprayer von Zürich, eingefangen und zu einer Haftstrafe von neun Monaten verknurrt werden konnte, weil es ihm laut Urteil gelungen war, «über Jahre hinweg und mit beispielloser Härte, Konsequenz und Rücksichtslosigkeit die Einwohner von Zürich zu verunsichern und ihren auf unserer Rechtsordnung beruhenden Glauben an die Unverletzlichkeit des Eigentums zu erschüttern». Seine filigranen Strichfiguren, welche die Zürcher seinerzeit ins Massenelend stürzen liessen, werden heute selbst von ihren Opfern als Kunst anerkannt. Naegeli seinerseits hat sich offenbar trotz dieses erschütternd dümmlichen Urteils ein gewisses ...
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