Als die eidgenössischen Räte 1934 den bereits praktizierten Schutz der persönlichen Bankdaten verbindlich ins Bankengesetz schrieben und dessen Verletzung als Offizialdelikt unter Strafe stellten (Bussen bis zu 20 000, heute 50 000 Franken und Gefängnis bis zu sechs Monaten), gab es eine einzige Gegenstimme. Linke und Kommunisten votierten nicht nur geschlossen für das Bankgeheimnis. Sie feierten es als politische Errungenschaft, als Menschenrecht. In seinen Erinnerungen «Mein Leben» erklärt der legendäre Generalstreikführer, Kommunist, langjährige SP-Präsident und Fast-Bundesrat Walther Bringolf (Schaffhausen) die Wirkung des Gesetzes. Zwar seien 1933 in Deutschland die So ...
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