Mit einem Federstrich, unter Ausschluss der Öffentlichkeit und praktisch ohne Gegenstimme hat eine Subkommission der Rechtskommission des Nationalrates im schweizerischen Namensrecht das Matriarchat eingeführt. Gemäss einem ersten Entwurf sollen künftig Eheleute in der Regel ihre eigenen Nachnamen behalten und bei der Geburt ihres ersten Kindes selber entscheiden, ob das Kind den Namen des Vaters oder der Mutter trägt. Was bis jetzt relativ liberal klingt, wird im Zweifelsfall einseitig: Können sich die Eltern nämlich nicht einigen, bekommt das Kind automatisch den Namen der Mutter.
Angesichts der biologischen Tatsache, dass die Verwandtschaft von Mutter und Kind immer feststeht, wäh ...
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