Die Bezeichnung «made in Switzerland» oder «Swiss made» hat sich in der Uhrenindustrie schon vor über hundert Jahren etabliert, und sie wurde 1971 entsprechend gesetzlich geschützt. Dabei beinhalten die Begriffe, dass die Schweiz als Herstellungsort des entsprechenden Erzeugnisses garantiert wird. Sie bestätigen den Kunden aber auch, dass das Produkt von Schweizerinnen und Schweizern beziehungsweise von in der Schweiz aufgewachsenen und ausgebildeten Arbeitnehmern hergestellt wurde.
Während das erste Erfordernis in Politik und Wirtschaft völlig unbestritten ist, wird die zweite Anforderung durch die Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union ganz offensichtlich zunehmend ...
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