Alle Jahre wieder kommt das Christuskind, und alle Jahre wieder singen uns auserwählte Angehörige der Zunft der Staatsrechtslehrer das Hohelied von der selig machenden Verfassungsgerichtsbarkeit. Und neuerdings schlägt uns eine Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrates unter der Präsidentschaft von SP-Politikerin Anita Thanei vor, in dieses Lied einzustimmen und die Verfassungsgerichtsbarkeit einzuführen.
Was bedeutet es, wenn man diesem Vorschlag folgt? Es bedeutet, dass in Zukunft eine Handvoll Richter, das heisst vier oder fünf Leute, nicht nur Hüter, sondern Herr der Verfassung sind. Sie bestimmen über die Köpfe des demokratisch gewählten Parlaments und der Bürger hinw ...
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