Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) verfügte am 19. März 2023: «Die Credit Suisse AG wird angewiesen, die Abschreibung sämtlicher AT-1-Instrumente vorzunehmen.» Mit 28 gewundenen «Erwägungen» begründete die Finma, weshalb die Gläubiger der Credit Suisse (CS) um einen Buchwert von sechzehn Milliarden Franken geprellt werden.
Als Feigenblatt dafür diente die bundesrätliche «Verordnung über zusätzliche Liquiditätshilfe-Darlehen» vom 16. März 2023. In diesen hektischen Tagen verschenkte der Bundesrat die einstmals stolze und traditionsreiche Bank für den Schnäppchenpreis von drei Milliarden Franken an die UBS.
Aber damit nicht genug. Diese auf No ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.
Rechtsstaat war mal. Eigenstaatlichkeit womöglich auch bald.
Seit wann übernehmen unsere Einknick-Politiker die Verantwortung für von ihnen angerichtete Schäden? Peinlich!
Was hier passierte ist ungeheuerlich. KKS schleicht sich davon und möchte uns noch davon überzeugen wie gut sie ist? Es ist Zeit, sie aus dem BR zu entfernen. Sie steht mit ihrem Gehabe nicht für das Volk ein. Die Methode 'Notrecht' sollte man per sofort streichen. Wer ersetzt den Schaden der Aktionäre durch das 'Verscherbeln' der CS? Wer zieht die Fäden im Hintergrund? Es scheint man will hier gröbsten Fehler die im Vorfeld gemacht wurden, wie bei Corona ', vertuschen. Die Wahlen kommen🤔