Wenn dem so wäre, müsste Hans Hess das vorliegende institutionelle Abkommen mit der EU bekämpfen. Denn dieses bedeutet das Ende des «bilateralen Wegs», der einen Vertragsabschluss zweier gleichberechtigter Partner auf Augenhöhe meint. Genau diesen Bilateralismus hat die EU 2008 für beendet erklärt. Wer noch immer von dessen Fortsetzung spricht, nimmt entweder die EU nicht ernst, oder er macht den Schweizern ein X für ein U vor.
Diese Aussage ist nur schon darum unrichtig, weil der Bundesrat «rote Linien» zur Wahrung der Schweizer Interessen gezogen hat. Diese werden jetzt zumindest im Bereich Personenfreizügigkeit verletzt (Un ...
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