window.dataLayer = window.dataLayer || []; function gtag(){dataLayer.push(arguments);} gtag('js', new Date()); gtag('config', 'UA-5295837-6');
Anzeige
Weltwoche logo
Dunkle Stunden der unfreiwilligen Reibungen.

Erziehung der Gefühle / Michael Bahnerth

Falsche Romantik des gemeinsamen Betts

Kleines Plädoyer für das Alleinschlafen.

6 33 6
26.03.2022
Eines der grössten Rätsel und Unverständnisse des modernen Paarlebens scheint mir das Teilen des gemeinsamen Bettes zu sein, und die romantische Vorstellung, die mit dieser Selbstverständlichkeit unter einer Decke steckt. Der praktische Nut ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen, registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen, registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.
Sie haben schon einen Account? Hier anmelden
Was ist Ihre Meinung?
Bitte beachten Sie die Netiquette-Regeln beim Schreiben von Kommentaren.
Den Prozess der Weltwoche-Kommentarprüfung machen wir in dieser Erklärung transparent.

6 Kommentare zu “Falsche Romantik des gemeinsamen Betts”

  • nannos sagt:

    Wir haben während unserer ganzen Ehe das Prinzip eisern durchgezogen, nie zu Bett zu gehen, ohne den andern um Verzeihung zu bitten, wenn wir fühlten, dass er (oder sie) gegen den andern eine Wut oder etwas auf dem Herzen hatte. Das war oft sehr schwierig, besonders bei gemeinsamem Schlafzimmer, aber es hat unsere Ehe über die gesamte 40jährige Dauer getragen und gerettet. Wir hatten auch getrennte Schlafzimmer, und dann war die Versuchung gross, sich ums Verzeihungbitten zu drücken.

    3
    0
  • cl.bridel sagt:

    Sehr richtiger Text. Ich bin auch ein getrennt Schlafender.
    C. Bridel

    5
    0
  • Nordlicht48 sagt:

    "... modernes Paarleben ..."

    Dieser Begriff sagt alles. Wer das gemeinsame Einschlafen nicht schätzt, sollte allein bleiben.

    (Dass es ein weiteres Schlafzimmer für den Fall geben sollte, dass der Eine sich unruhig wälzt oder gar schnarcht, spricht nicht gegen das gemeinsame Ehebett.)

    7
    4
  • nannos sagt:

    Man kann zum Beispiel zwei Schlafzimmer haben, und manchmal teilt man sich das eine, und manchmal das andere, und oft schläft man auseinander, wie es einen halt gerade ankommt – auch damit kann (könnte!) man, zum gemeinsamen Besten, locker und nicht SBB-mässig (nach Fahrplan) umgehen und von Fall zu Fall alle unterschiedlichen Annehmlichkeiten der verschiedenen Situationen voll geniessen. Warum sich nicht auch hier Abwechslung gönnen? Besonders wenn eines der Beiden manchmal schnarcht…

    23
    2
  • timsand sagt:

    Ihre teils nicht ungewichtigen Argumente in Ehren, Herr Bahnert, aber überlassen Sie doch bitte den Entscheid über gemeinsames Nächtigen oder nicht AuSSCHLIESSLICH den jeweils betroffenen, sprich Verheirateten! Nicht etwa, dass ein getrenntes Schlafen durchaus sinnvoll und mithin einer Ehe förderlich sein kann, klare Sache und geschenkt! Aber nochmals, bitte, dies ist und bleibt jeweils den Ehepaaren belassen, zu entscheiden, was für sie gut ist! Betreffs Argumenten: 'Im Westen nichts Neues'!!!

    11
    23
    • humus sagt:

      Meines Erachtens hat der Autor keine Macht darüber, wer wo schläft, er plädiert lediglich für etwas, wie der Titel sagt, somit ist deine Aufregung überflüssig... ebenfalls bezüglich dem Punkt, all dies sei bereits bekannt. Es ist nicht allen bekannt und ein kleiner Reminder von Zeit zu Zeit nie schaden bezogen auf eine positive Sache.
      Besser wir würden reklamieren, wenn die Medien tausendfach eine Lüge wiederholen, wie das derzeit passiert... Wahrheit wird jedoch viel zu selten wiederholt.

      15
      2

Schreiben Sie einen Kommentar

Bitte beachten Sie die Netiquette-Regeln beim Schreiben von Kommentaren.
Den Prozess der Weltwoche-Kommentarprüfung machen wir in dieser Erklärung transparent.
Die Weltwoche

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.