Gentechnik, Abtreibung, Frauenfeindlichkeit, Zuwanderung: Gleich vier Pulverfässer stehen im Raum, wenn sich der Nationalrat in der Frühlingssession damit befassen wird, ob werdenden Eltern das Geschlecht ihres Kindes künftig vor der zwölften Schwangerschaftswoche noch verraten werden darf. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Abtreibungen erlaubt, und ob es ein Junge oder ein Mädchen wird, lässt sich per Bluttest ab der vollendeten neunten Schwangerschaftswoche feststellen.
Womit derzeit ein Zeitfenster von drei Wochen besteht, um eine Abtreibung vornehmen zu lassen, wenn einem das Geschlecht des eigenen Kindes nicht passt. Ein Zeitfenster, das Zuwanderer aus Kult ...
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