Meine Frage betrifft die Personenfreizügigkeit. In den Artikeln 14 und 18 des Freizügigkeitsabkommens wird den Vertragsteilnehmern die Möglichkeit zu Neuverhandlungen gegeben. Die EU verweigert aber Neuverhandlungen und wird damit vertragsbrüchig. Im privaten und geschäftlichen Bereich wird Vertragsbruch juristisch bekämpft. Warum nimmt die Schweiz hier nicht den juristischen Weg?
W. S., Felben-Wellhausen
Es scheint, dass Sie die Problematik des Freizügigkeitsabkommens gut studiert haben, und Sie haben völlig recht: Dieses Abkommen sieht vor, dass, wenn eine der Parteien – die Schweiz oder die EU – mit dem Abkommen Probleme hat, die Gegense ...
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