Die Oltener Rechtsanwältin Therese Hintermann musste leer schlucken, als sie die über fünf Seiten aufgelisteten Auflagen des Stadtzürcher Sicherheitsdepartements für die bewilligte «Covid-19-Parade» vom 31. Oktober in die Hände bekam. Unter Punkt 1.2 wird den Demonstranten eine generelle Maskenpflicht auferlegt – unter Punkt 1.8 aber auch ein Vermummungsverbot. Was gilt nun? Und das war nur der Anfang des kafkaesken Parcours durch ein legalistisches Labyrinth.
Es zeigte sich bald, dass sich die Teilnehmer der Demo gegen Maskenzwang nicht freiwillig maskieren würden. Die Juristin schlug im Namen der Organisatoren dem Einsatzleiter der Stadt ...
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