Wer als Eidgenosse vor fremden Richtern warnt, gilt hierzulande als Hinterwäldler aus dem Hochmittelalter. Im historischen Morast auf dem Rütli bleibt angeblich stecken, wer sich gegen die Allmacht des Europäischen Gerichtshofs der EU in Luxemburg und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte des Europarates in Strassburg ausspricht. Kaum jemand beachtete deshalb in der Schweiz die Posse, die sich zwischen den beiden höchsten Justizhäusern Europas vor Weihnachten abspielte.
Alle 28 Mitgliedstaaten der EU gehören selbstverständlich, wie die Schweiz, zum Europarat und anerkennen damit die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Aber auch die EU selber wollte schon vor z ...
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