Unter ständig abnehmendem öffentlichem Interesse beschäftigte sich eine Historikerkommission mit der Schweiz im Zweiten Weltkrieg. Sie wurde vom Parlament ins Leben gerufen und durch den Bund besoldet. Ihr Präsident Jean-François Bergier wurde nicht müde, zu betonen, dass Historiker keine Richter seien. Was absolut zutrifft – nur nicht auf das von Bergier geleitete Gremium. Die Wissenschaftler wurden per Bundesbeschluss verpflichtet, «die in die Schweiz gelangten Vermögenswerte zur Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft historisch und rechtlich zu untersuchen». Geschichtsrichter also auch im juristischen Sinne.
Das Hauptaugenmerk der Aufarbeitung galt dem schweizerischen Fina ...
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