Das Bezirksgericht Meilen ZH lieferte letzte Woche den ersten Fall zur Anwendung des neuen Pädophilen-Regimes: Eine 37-jährige Hausfrau und Mutter sass wegen Sex mit einem dreizehnjährigen Buben aus der Nachbarschaft auf der Anklagebank. Die Liaison dauerte ein halbes Jahr, an einem einzigen Tag soll sich der sextolle Bursche fünf Mal ins Schlafzimmer der Nachbarin verirrt haben. Die Staatsanwältin verlangt vier Jahre Gefängnis. Das Urteil steht noch aus.
Es war wohl nicht gerade der Fall, den man mit der Pädophilen-Vorlage im Auge hatte. Doch gerade darum ging es ja: Es gibt keine Ausnahmen oder mildernden Umstände mehr, alle Sexualtäter sind gleich. Die Gleichmacherei ist ...
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