Für einmal gibt es Gutes zu vermelden aus Strassburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sieht in der Strafbarkeit inzestuöser Beziehungen zwischen erwachsenen Geschwistern keine Verletzung der Menschenrechtskonvention und hat deshalb eine gegen Deutschland gerichtete Klage abgewiesen. Dieses – übrigens einstimmig gefällte – Urteil ist im Lichte der Extravaganzen, die sich der Strassburger Gerichtshof in den letzten Jahren geleistet hat, keine Selbstverständlichkeit. Beginnt ein Umdenken in den Köpfen der europäischen Richter? Haben sie etwa aus dem Kruzifix-Fall die nötigen Lehren gezogen? In jenem Fall hatte zunächst eine Kammer des EGMR Italien wegen de ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.