Am 20. März 2006 fällen die eidgenössischen Räte einen bedeutungsvollen Entscheid: Wie zu hoffen ist, einigen sie sich darauf, die Beratungen zum neuen Fernmeldegesetz (FMG) abzuschliessen. Im Wesentlichen geht es darum, dass die Ex-Monopolistin Swisscom ihr Netz von der Verteilzentrale bis zum Hausanschluss auch ihren Mitbewerbern zur Verfügung stellen muss, und zwar zu einem amtlich festgelegten kostendeckenden Festpreis. Es handelt sich damit um den letzten Schritt einer Liberalisierung in der Telekommunikation, die in der Schweiz schon vor Jahren eingeleitet wurde und der Volkswirtschaft bereits grosse Vorteile gebracht hat. Für den letzten Schritt ist es höchste Zeit, denn die Sc ...
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