Nennen wir ihn Nagib. Er ist vor sieben Jahren in die Schweiz geflüchtet, hat ein Asylgesuch gestellt. Doch der Mann wird für «asylunwürdig» befunden: Der Ägypter hat sich in seiner Heimat der versuchten Tötung schuldig gemacht. Gleichwohl darf Nagib hierbleiben, denn, so die richterliche Begründung, bei einer Rückkehr wäre er «ernsthaften Nachteilen» ausgesetzt.
Im April 2004 macht sich Nagib erneut bemerkbar. Durch eine Beschwerde an die Asylrekurskommission. Er will seine Frau in die Schweiz holen. Schliesslich möchten die Jungvermählten ihr Glück geniessen. Sie haben im Januar geheiratet. Allerdings à la Scharia. Nagib liess sich bei der von einem «Mazun» geschlossenen ...
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