In Gefängnissen kommt es immer wieder zu Hungerstreiks. Wenn bekannte Häftlinge wie beispielsweise ein Walliser Hanfbauer oder ein Schweizer «Babyquäler» in den Hungerstreik treten, beginnen unweigerlich die Kontroversen über den juristischen und ethischen Umgang mit der Nahrungsverweigerung. Sollen Kompromisse eingegangen werden? Zwangsernährung ja oder nein? Ist es zulässig, Gefangene auf ihren eigenen Willen hin verhungern zu lassen? In den bisherigen Diskussionen wurde die psychologische Perspektive vernachlässigt. Dabei stellen sich wichtige Fragen, welche Auswirkungen auf den Strafvollzug des gesamten Gefangenenkollektivs haben können.
In einer geschlossenen Strafanstalt ...
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