Die sechzig Seiten dicke Abhandlung über «Anspruch und Realität der Selbstbestimmungsinitiative», die Professorin Helen Keller kürzlich in drei Folgen via Aktuelle Juristische Praxis (AJP) lancierte, beansprucht für sich keimfreie Wissenschaftlichkeit. Immerhin handelt es sich bei der AJP gemäss Eigenwerbung um die «führende Fachzeitschrift für Juristinnen und Juristen». Was dort geschrieben steht, ist Gesetz, eigentlich gar mächtiger als das Gesetz: die Auslegung der Gesetze.
Wer von Frau Professor und ihren Hilfsassistenten staubtrockenes Juristenkauderwelsch erwartet, geht allerdings fehl. Die drei Traktate über die angeblichen Fehler und Folgen der Initiative, die ...
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