Aus dem Archiv der ARK:
– Ein mutmasslicher Mörder (ohne politischen Hintergrund) darf nicht in den Libanon ausgewiesen werden, weil ihm im Fall einer Anklage die Todesstrafe drohen könnte (Urteil 2000/26).
– Fürsorgeabhängigkeit ist bei der Beurteilung eines Härtefalls kein entscheidendes Indiz (Urteil 2001/26).
– Die offizielle Ferienreise eines Kosovaren in seine Heimat für sich allein reicht nicht für den Widerruf des Asyls (Urteil 2002/21).
– Das Asylverfahren eines angeblich an den Geschlechtsteilen gefolterten Tamilen muss neu aufgerollt werden, da der Mann nicht von einem «gleichgeschlechtlichen Team» befragt wurde (Urteil 2003/2).
– Ein Kurde, der nur aus fam ...
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