Oft werden Gewaltverbrechen, die sich hätten verhindern lassen, als «Verkettung unglücklicher Umstände» dargestellt: Die Ermordung des Au-pair-Mädchens Lucie Trezzini, der Taxifahrermord von Wetzikon, der Tod des fünfjährigen Florian aus Bonstetten. Opfer und ihre Angehörigen sind fast immer im Nachteil, wenn es rückwirkend um die Frage einer möglichen Haftung geht.
«Einem betroffenen Richter, dem Gutachter oder den Vollzugsbehörden muss ein Fehler, eine Sorgfaltsverletzung nachgewiesen werden können. Das ist sehr schwierig», sagt Marcel Alexander Niggli, Rechtswissenschaftler und Rechtsphilosoph an der Universität Freiburg. Nicole Dill beschreibt ihre bisherigen Versuche, ...
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