Wenn sich der Fall tatsächlich so zugetragen haben sollte, wie er in der Anklageschrift von Staatsanwalt Andrej Gnehm umschrieben wird, dann hätten wir es mit einem polizeilichen Gewaltexzess zu tun, wie wir ihn bislang nur aus amerikanischen Filmen zu kennen glaubten. Am 24. Juni 2011 soll der Beamte Roger Bobillier von der Stadtpolizei Schlieren ZH zusammen mit einem Kollegen einen Randständigen an der Ifangstrasse in ein Schrebergartenhäuschen gesperrt haben, um diesen mit Fäusten und Stiefeln zu malträtieren. Ein Tritt war nach den Angaben des Mannes derart gewaltig, dass er zwei Meter durch die Luft geflogen sei. Rund dreissig bis vierzig Mal, so lesen wir, hätten die Po ...
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