Es war das absonderlichste Gerichtsurteil der neueren Mediengeschichte. Denn es war ein Geisterurteil.
Letzte Woche verbot das Zuger Kantonsgericht mit einer superprovisorischen Verfügung ein Buch der Journalistin Michèle Binswanger. Das Buch, darum das Geisterurteil, ist noch nicht einmal fertiggeschrieben.
Binswanger, Reporterin beim Tages-Anzeiger, will darin den Zuger Sex-Skandal von 2014 aufrollen. Hauptdarstellerin der seifigen Affäre ist die Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin, die sich als angebliches Schändungsopfer präsentiert.
Nachdem Spiess-Hegglin vom Buchprojekt Wind bekommen hatte, verlangte sie von der Justiz eine Bücherverbrennung auf Verdac ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.