Stellen Sie sich vor: Sie bewundern Kate Winslet. Sie freuen sich masslos, dass sie einen Oscar gewonnen hat. Sofort gehen Sie in Ihre Bibliothek, nehmen sich den Diogenes-Band des «Vorlesers» von Bernhard Schlink, fertigen fünf Kopien der zwei Seiten an, auf denen die tollste Liebesszene dargestellt ist. Stecken die Kopien in Umschläge, frankieren diese und verschicken diesen Brief an Ihre fünf besten Freundinnen. Wie fühlen Sie sich? Als Kulturbotschafter! Als Connaisseuse. Als echte Freundin. Ganz sicher jedoch nicht als Verbrecherin, oder?
Genau das wären Sie jedoch, könnte man nun behaupten. Sie haben nämlich das Urheberrecht verletzt. Mittels «Filesharing» (des Versendens a ...
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