Zehn Jahre sind ins Land gegangen, seit der Halbkanton Basel-Stadt die Integration von Ausländern zur Bürgerpflicht erklärt hat. Das Basler Modell nach dem Prinzip «Fördern und Fordern» stiess auf breiten Konsens. An ihm orientierte sich das neue Ausländerrecht. Nun soll es via Integrationsartikel, der in den Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative gepackt wurde, in der Bundesverfassung verankert werden. Es klingt so gut, dass kaum jemand nach konkreten Resultaten fragt.
Ein Kernelement des Basler Modells ist der Integrationsvertrag. Darin werden Massnahmen schriftlich vereinbart. In der Regel sind dies Kurse, die zu einer besseren Integration führen sollen. Glaubt man den viele ...
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