Die Vorschriften zur Epidemie-Bekämpfung geben der Bevölkerung in der Schweiz detaillierte Verhaltensregeln vor, unter anderem die Weisung «Abstand halten». Auch nach den jüngsten Lockerungsmassnahmen ab 6. Juni gilt die Vorgabe, den Abstand von zwei Metern einzuhalten; damit schütze man sich und andere vor einer Ansteckung. Das macht es für Restaurants ja derart schwierig, einen normalen Betrieb aufzunehmen, und führt zu einem aufwendigen und komplizierten Unterricht in Schulen. Die Abstandsregel empfindet man als Belastung, als Einengung des persönlichen Handlungsspielraums durch die Obrigkeit, als Verlust von Freiheit.
Eindringlinge we ...
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