Nicht weniger als zwanzig Tage hat Innenminister Alain Berset (SP) zugewartet, bis er sich als Privatkläger zu einer Strafanzeige gegen Scarlett Gehri* entschliessen konnte. Einen Anwalt nahm er sich erst rund zwei Wochen nachdem ihr schriftlicher Erpressungsversuch bei ihm eingetroffen war. Zuvor zog er unter Missachtung der hierzulande üblichen Gewaltenteilung zur Bewältigung seines persönlichen Unheils den Exekutivapparat seines Departements hinzu. Nicht nur der Bundesrat persönlich, sondern auch sein Generalsekretär verhandelte längere Zeit mit Bersets früherer Geliebten.
Dass Berset und seinen Chefbeamten die Erpressungsaffäre im Vorfeld der ...
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