Wer Gutachten macht, weiss schon längst: Die Zahl der IV-Renten aus psychischen oder psychosomatischen Gründen nimmt massiv zu. Hier ist die Gesellschaft als Ganzes gefragt, die Ärzte können dieses Problem nicht im Alleingang lösen. Bis jetzt entscheiden aber ausschliesslich Ärzte und im Nachgang die Verwaltung und Juristen, wer IV-berechtigt ist und wer nicht.
Erst mit der Diskussion um so genannte «Scheininvalide» hat das Thema auf politischer Ebene an Brisanz gewonnen. Dabei wird immer klarer, dass die IV mehr ist als nur eine Versicherung gegen die Erwerbslosigkeit aus Krankheitsgründen. Ihr wurden viele zusätzliche Funktionen und Aufgaben überbürdet: Das beginnt bei der fin ...
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