Rund dreissig Stunden brauchte Bundesanwalt Michael Lauber, um sechs Fragen der Weltwoche zur Passivität der Strafverfolger während des Schweiz-Besuchs des deutschen Bank-CD-Ankäufers Norbert Walter-Borjans nicht zu beantworten: «Strafverfahren unterliegen grundsätzlich dem Amts- und Untersuchungsgeheimnis.» Tatsache ist, dass der Minister des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, der öffentlich und mit Geldgeschenken zum Diebstahl und zur Verletzung des Bankgeheimnisses anstiftet und keine Immunität geniesst, in der Schweiz nicht einmal befragt wurde. Der Bundesanwalt, der im April noch mutig drei Haftbefehle gegen Walter-Borjans’ Steuerbeamte ausgestellt hatte, gibt keinen Kommentar ...
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