Darf man im Tram seine vordere Sitznachbarin darauf aufmerksam machen, dass ihr im Nacken das Etikett aus dem Pullover herausragt? Thomas Siegrist, Gockhausen
Nein, natürlich nicht. In Zürcher Trams und Bussen darf man nichts, ausser mitfahren und sein Smartphone bearbeiten. Ausnahme: Man ist randständig und/oder alkohol- respektive drogensüchtig. Dann darf man durch das Fahrzeug schwanken und Bier aus der Dose in der Hand auf die Kleidung von Leuten, die arbeiten gehen, schütten und sagen: «Ägsgüsi, Tubel . . . Nur Affe gönd ga schaffe . . .» Für alle anderen gilt, Fahrgäste zur Kenntnis zu nehmen und ihre Privatsphäre nicht zu respektieren, ist schlimm ...
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