Darf man an einem Schwingfest Pyros zünden?, Christian Sollberger, Thun
Nein! Zwar ist es an Schwingfesten erlaubt, im Rucksack Holzplättchen und Messer für das Brot und die Wurst mitzubringen; Eingangskontrollen finden nicht statt. Und das Bier wird immer noch in Glasflaschen gereicht. Doch bei Pyros hört der Spass auf. Als am Eidgenössischen in Estavayer-le-Lac ein Jungspund ein bengalisches Feuer zündete, nahmen sich die Hauptdarsteller das Bürschchen persönlich zur Brust. Schliesslich gibt es keinen besseren Ordnungsdienst als einen eidgenössischen Kranzschwinger. Thomas Renggli
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