Darf man als Arbeitsloser an einer After-Work-Party teilnehmen?
Markus Lanfranconi
Was für eine lustige Frage. Hahaha! Selten so gelacht. Pardon, zuerst die Arbeit, dann das Vergnügen, also packen wir’s an: Eine Lohnausweiskontrolle am Eingang brauchen Sie wohl kaum zu befürchten, und, hey, vielleicht haben Sie an diesem Tag ja schon ganz schön viel an sich selbst gearbeitet, wer weiss das schon? Eben. Natürlich darf man als Arbeitsloser an einer After-Work-Party teilnehmen. Man darf als Single auch eine Hochzeitsmesse besuchen. Aber will man denn? Andererseits ist es sicherlich kein falscher Ansatz, da nach Arbeit zu suchen, wo es Menschen mit Arbeit hat. Und nun sagen Sie noch ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.