Muss man ein schlechtes Gewissen haben, wenn man im Restaurant kein Trinkgeld gibt, weil man sich auf den Standpunkt stellt, dass es im Serviceaufschlag von 15 Prozent inbegriffen ist, ebenso eine freundliche Bedienung?
Hans Schwendener, Fällanden
Sie müssen kein schlechtes Gewissen haben, aber Sie sollten. Wurde Ihnen das Schnipo praktisch aufs Hemd geklatscht? Hat Ihnen die Kellnerin den Stinkefinger anstatt der Dessertkarte gezeigt? Nein? Dann runden Sie den Rechnungsbetrag gefälligst auf. Das ist in der Zürcher «Kronenhalle» ebenso üblich wie im «Landgasthof Ruedihus» in Kandersteg, und zwar obwohl das Trinkgeld in der Schweizer Gastronomie 1974 tatsächlich abgeschafft wurde. ...
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