Wenn Sie als Frau eine Frau heiraten wollen, können Sie das, wie Sie richtig feststellen, bereits tun. Wollen Sie die Trauung nach römisch-katholischem Ritus vollziehen, geht das nicht. Doch selbst wenn Sie Mann und Frau wären, gäbe es Probleme: Das Kirchenrecht (Codex Iuris Canonici, kurz CIC) unterscheidet zwischen Ehen von Katholiken mit getauften und ungetauften Partnern. Bei den Ungetauften wird zwischen Angehörigen monotheistischer Religionen und anderen differenziert. Wer als Katholikin oder Katholik einen getauften Angehörigen anderer Konfession heiraten will, wird einer kirchlichen Aufsicht unterstellt. Die Besonderheit der Situation muss vor der Eheschliessung besprochen werd ...
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