Darf man in der Seniorenresidenz Prospekte des örtlichen Bestattungsinstituts auflegen? Oskar Egli, Biel-Benken
Sie wollen mich mit dieser heiklen Frage offensichtlich aufs Glatteis führen. Was überwiegt — Pietät oder Kundeninteresse? Ich bediene mich in diesem Fall einer bewährten Strategie, die von Richtern bei einem diffizilen Dilemma gerne angewandt wird, und halte fest: Prospekte sind zwar völlig veraltet, für eine eher altmodische Kundschaft aber nach wie vor zulässig; auf alles andere ist mangels genügender Substanziierung nicht einzutreten. Alex Baur, Gerichtsreporter
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