Ganz kühl betrachtet, ist die Lage klar: Wir können auf die Lex Koller gut verzichten. Das Gesetz, das den Kauf von Land durch Ausländer begrenzt, hat sich überholt. Mit den Freizügigkeitsverträgen haben EU-Bürger ohnehin schon gleiche Rechte beim Landerwerb, gewerbliche Grundstücke können heute schon leichter von Personen im Ausland erworben werden, Umgehungsgeschäfte sind sowieso möglich, und in vielen Gegenden werden die Ausnahmekontingente der Kantone nicht ausgeschöpft. Weiter besteht das Problem der «kalten Betten» – also der leerstehenden Ferienwohnungen – erstens unabhängig vom Pass der Hüsli-Besitzer, und zweitens ist es bestens geeignet, um auf Gemeinde- und Kan ...
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